6/7.2 Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

Rechtsgrundlagen

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG ist für Europa die oberste rechtliche Grundlage für den Schutz, die Bewirtschaftung und Nutzung von Gewässern und Wasserressourcen. Strenge Regeln gelten auch für die Reinigung von Abwasser. Hier gilt die Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von Abwasser (ABl L 135/40) i.d.F. VO (EG) 1882/2003 (ABl L 284/1) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Beide werden über die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in den Ländern umgesetzt. In Deutschland sind diese das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Landeswassergesetze sowie weitere Durchführungsverordnungen.

Welche gesetzlichen Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers gestellt werden, regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie ist die Umsetzung der EG-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht und definiert u.a. die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger und der zuständigen Behörden sowie die Beschaffenheit des Trinkwassers.

Rechtsgrundlagen für die Abfallwirtschaft sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl I, 212), zuletzt durch Art. 2 Abs. 9 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl I, 2808) geändert, und die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl EU Nr. L 312, 3)).

Begriff Abfall