Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen Künstler und Kreative

Aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen Künstler und Kreative

 

Die nachfolgende Zusammenstellung von Rechtsprechungen und Verwaltungshinweisen zu speziellen Steuerfragen im Bereich Künstler und Kreative soll eine Arbeitshilfe für die Erstberatung und eine Recherchehilfe für die individuelle gutachterliche Beurteilung im jeweiligen Beratungsfall sein. Die Anordnung erfolgt in zeitlicher Reihenfolge, wobei jeweils die neuesten Quellen hinten stehen. Das bedeutet keine Stellungnahme zur aktuellen Rechtslage oder dass ein neueres Urteil „besser“ oder aktueller ist als ein älteres: Wie jeder Fachmann weiß, kann ein Finanzgerichtsurteil jederzeit durch eine BFH-Rechtsprechung überholt sein und ein BFH-Urteil durch eine Verwaltungsregelung (Nichtanwendungserlass) oder auch durch eine rückwirkende Gesetzesänderung im konkreten Anwendungsfall nicht anwendbar sein.

Für Korrekturen, ergänzende Hinweise und Anregungen sind die Autoren dankbar!

 

Rechtsprechung

Aktuelle Berichterstattung für Fernsehfunk eines Kameramannes Leitsatz: Der in der aktuellen Berichterstattung für den Fernsehfunk selbständig tätigen Kameramann übt in der Regel eine freiberuflich journalistische Tätigkeit aus.

BFH, Urt. v. 17.12.1964 – IV 223/63-U

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