I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt seit 1965 als Einzelunternehmer den Groß- und Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln. Er unterhielt in B sein Hauptgeschäft, eine Filiale (Filiale I) und seit 31. Oktober 1967 eine weitere Filiale (Filiale II).
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