Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betrieb eine Massagepraxis in X und einen Saunabetrieb mit Getränke- und Speisenausgabe in Y. Der Saunabetrieb wurde 1980 aufgegeben. Jede der beiden Gesellschafterinnen der Klägerin ist staatlich geprüfte Masseurin und medizinische Bademeisterin.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt--FA--) unterwarf die Umsätze der Klägerin in den Streitjahren 1979 und 1980 der Umsatzsteuer. Die Klage, mit der die Klägerin begehrte, Erlöse aus Physiotherapie und Sauna von insgesamt 44 330 DM in 1979 und 98 470 DM in 1980 steuerfrei zu belassen, hatte nur insoweit Erfolg, als das Finanzgericht (FG) im Streitjahr 1980 die Umsätze aus der Physiotherapie nach §
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