FG Rheinland-Pfalz - Pressemitteilung - Mediation auch in Finanzgerichtsbarkeit

Mediation jetzt auch in der Finanzgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz

Nachdem in der rheinland-pfälzischen Justiz seit dem Jahre 2009 mit der Einführung des Mediationsverfahrens begonnen wurde, besteht nun auch – ab dem 1. Juni 2010 – bei dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer gerichtsinternen Mediation.

Gerichtsinterne Mediation ist ein eigenständiges und freiwilliges Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung besonders geschulter richterlicher Mediatorinnen und Mediatoren ihren Konflikt selbständig und in eigener Verantwortung lösen können. Zuständige Mediatorin bei dem FG Rheinland-Pfalz ist Frau Richterin am FG Barbara Weiß.

Der Ausgang des Mediationsverfahrens wird ausschließlich durch die Beteiligten selbst bestimmt. Sie können eigenverantwortlich festlegen, ob und wie der Konflikt einvernehmlich gelöst wird. Sie können die Mediation auch jederzeit abbrechen. Eine erfolgreiche Mediation endet mit einer schriftlichen Vereinbarung und führt zu einer Beendigung des Verfahrens.

Möchten die Beteiligten die Mediation nicht fortführen oder scheitert sie aus anderen Gründen, wird das ursprüngliche Verfahren beim zuständigen Senat fortgesetzt. Ein Mediationsverfahren hat also keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das anhängige gerichtliche Verfahren, auch wenn der Einigungsversuch der Mediatorin ohne Erfolg bleibt.