OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.04.2009
23 U 121/06
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-02 O 363/05,

Haftung der Initiatoren eines Filmsfonds bei fehlender Aufklärung über das Risiko des Totalverlusts

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.04.2009 - Aktenzeichen 23 U 121/06

DRsp Nr. 2009/13761

Haftung der Initiatoren eines Filmsfonds bei fehlender Aufklärung über das Risiko des Totalverlusts

Zur Haftung bei einem Filmfonds, der mit einem fehlerhaften Prospekt beworben und aufgrund fehlerhafter Anlageberatung bekauft worden ist.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 311 Abs. 2; BGB § 311 Abs. 3;

Gründe:

I.

Auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil, die keiner Änderung oder Ergänzung bedürfen, wird zunächst gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Bezug genommen.