BFH - Beschluß vom 01.02.2001
XI B 11/00
Normen:
AO § 102 ; FGO §§ 76, 84, 115 Abs. 2 Nr. 3 ; StBerG § 57 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 811

Hinweispflicht des Gerichts auf Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters?

BFH, Beschluß vom 01.02.2001 - Aktenzeichen XI B 11/00

DRsp Nr. 2001/4917

Hinweispflicht des Gerichts auf Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters?

1. Weist das Gericht einen Steuerberater nicht auf ein für ihn bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht hin, verstößt das Gericht nicht gegen seine Hinweis- und Fürsorgepflicht. 2. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Steuerberater ihr Auskunftsverweigerungsrecht kennen. 3. Das Recht eines als Zeugen geladenen Steuerberaters, über die ihm anlässlich der Steuerberatung bekannt gewordenen Tatsachen die Auskunft zu verweigern, ist ein höchstpersönliches Recht des Berufsträgers, über dessen Ausübung er in eigener freier Verantwortung entscheiden muss. 4. Auskünfte, die ein Steuerberater freiwillig erteilt, obwohl er grundsätzlich zu einer Auskunftsverweigerung gem. § 102 AO berechtigt wäre, sind im gerichtlichen Verfahren verwertbar.

Normenkette:

AO § 102 ; FGO §§ 76, 84, 115 Abs. 2 Nr. 3 ; StBerG § 57 ;

Gründe: