OLG Karlsruhe - Urteil vom 23.05.1990
11 U 99/88
Fundstellen:
StB 1992, 261

OLG Karlsruhe - Urteil vom 23.05.1990 (11 U 99/88) - DRsp Nr. 1998/3917

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.1990 - Aktenzeichen 11 U 99/88

DRsp Nr. 1998/3917

Inhalt und Umfang der Pflichten eines Steuerberaters ergeben sich aus dem ihm erteilten Auftrag. Behauptet der Mandant, der Steuerberater sei neben seiner steuerlichen Beratung auch zu einer umfassenden betriebswirtschaftlichen, finanziellen oder sogar unternehmerischen Beratung verpflichtet, so trifft ihn für die Übernahme derartiger Tätigkeiten die Beweislast. Eine derartige Tätigkeit setzt regelmäßig die Erteilung eines besonderen Auftrages voraus sowie die Zurverfügungstellung aller erheblichen Unterlagen durch den Mandanten.

Tatbestand:

Die Kläger begehren von den Beklagten, den gesetzlichen Erben des während des Berufungsverfahrens verstorbenen Steuerberaters Dr. A... Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung.

Die Beklagten beanspruchen im Wege der Widerklage vom Kläger Ziff. 1 hälftigen Ausgleich aus einer Inanspruchnahme als Mitbürge.