FG Münster - Urteil vom 25.08.2009
9 K 4142/04 K,F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 246 Abs. 1 S 1;
Fundstellen:
BB 2009, 2308

Rückkaufverpflichtung von Mietwagen

FG Münster, Urteil vom 25.08.2009 - Aktenzeichen 9 K 4142/04 K,F

DRsp Nr. 2009/24400

Rückkaufverpflichtung von Mietwagen

Für die Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen, die an Mietwagenunternehmen verkauft worden sind, ist in der Bilanz eine Verbindlichkeit auszuweisen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 246 Abs. 1 S 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eine Verbindlichkeit für die Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen, die an Mietwagenunternehmen verkauft worden sind, zu bilden ist.

Die Klägerin ist eine AG. Im Jahr 2005 - während des Klageverfahrens - ist sie durch Verschmelzung Gesamtrechtsnachfolgerin der Fa. A. Autohandelsgesellschaft mbH (GmbH) geworden. Die GmbH war im Jahr 1996 gegründet worden. Sie betrieb den Groß- und Einzelhandel mit Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen. Aufgrund von Rahmenverträgen verkaufte sie zahlreiche Kraftfahrzeuge an international tätige Autovermietungsgesellschaften, zu einem kleineren Teil auch an Leasinggesellschaften.