Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob dem Kläger für Teile seines Arbeitslohns die Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gemäß § 3b Einkommensteuergesetz - EStG - zusteht.
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