BFH - Urteil vom 24.08.2017
V R 25/16
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. c;
Fundstellen:
BFHE 259, 171
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 03.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 340/12

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse für durch ein Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführte medizinische Analysen

BFH, Urteil vom 24.08.2017 - Aktenzeichen V R 25/16

DRsp Nr. 2017/14183

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse für durch ein Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführte medizinische Analysen

Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. September 2015 16 K 340/12 aufgehoben.

Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a und Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und Buchst. c;

Gründe

I.