BFH - Urteil vom 09.09.2015
XI R 31/13
Normen:
UStG § 4 Nr. 14;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 18.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5412/11

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung eines niedergelassenen Arztes für eine sog. Tumormeldung an ein Krebsregister

BFH, Urteil vom 09.09.2015 - Aktenzeichen XI R 31/13

DRsp Nr. 2015/21126

Umsatzsteuerliche Behandlung der Vergütung eines niedergelassenen Arztes für eine sog. "Tumormeldung" an ein Krebsregister

NV: Sog. "Tumormeldungen" eines Arztes für ein Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, sind keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen.

Die Vergütung eines niedergelassenen Arztes für sog. "Tumormeldungen" an ein Krebsregister ist nicht gem. § 4 Nr. 14 S. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit, weil es sich nicht um Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin handelt, sondern die Leistungen des Arztes sich in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen erschöpften.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2013 5 K 5412/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14;

Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine aus den Ärzten Dr. A1 und A2 bestehende GbR, betrieb in den Jahren 2004 und 2005 (Streitjahre) eine urologische Gemeinschaftspraxis.