BFH - Urteil vom 29.07.2015
XI R 23/13
Normen:
UStG § 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c;
Fundstellen:
BFHE 251, 86
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG , vom 14.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 9/11 978

Umsatzsteuerliche Behandlung des Entgelts für die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen

BFH, Urteil vom 29.07.2015 - Aktenzeichen XI R 23/13

DRsp Nr. 2015/16143

Umsatzsteuerliche Behandlung des Entgelts für die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen

Die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehand-lung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Pa-tienten gezahltes Entgelt ist umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z.B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14. März 2013 5 K 9/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. c;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GbR. Sie betrieb in den Streitjahren (2004 bis 2007) eine Arztpraxis für Reproduktionsmedizin, in der die komplette Diagnostik und Therapie von Paaren mit Kinderwunsch stattfand.