BFH - Beschluss vom 28.12.2010
XI B 109/09
Normen:
FGO § 116 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 28.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2518/04

Unterliegen von Fördermitteln einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer

BFH, Beschluss vom 28.12.2010 - Aktenzeichen XI B 109/09

DRsp Nr. 2011/4037

Unterliegen von Fördermitteln einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer

NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, nach welchen Grundsätzen zu entscheiden ist, ob Fördermittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als unechte Zuschüsse der Umsatzsteuer unterliegen. In Fällen, in denen ein anderer Unternehmer die Erfüllung der Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, bestimmt sich in erster Linie nach den Vereinbarungen des Leistenden mit dem Zahlenden, ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung ("Zuschuss") verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist unzulässig.

a)