FG Köln - Urteil vom 17.03.2010
12 K 4494/07
Normen:
UmwStG § 24 Abs. 2 Satz 1;

Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus zwei Personen

FG Köln, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen 12 K 4494/07

DRsp Nr. 2010/23072

Zulässige Buchwertfortführung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR aus zwei Personen

Bringt ein Freiberufler seine Praxis in eine neu entstehende GbR zu Buchwerten gegen Gesellschaftsanteile ein und leistet der andere Gesellschafter eine Bareinlage in das Gesellschaftsvermögen, so kann dieser Vorgang als Buchwerteinbringung gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ohne Realisierung eines Einbringungsgewinns vollzogen werden.

Normenkette:

UmwStG § 24 Abs. 2 Satz 1;

Tatbestand:

Strittig ist, ob der Kläger in 2004 einen Entnahme- bzw. Einbringungsgewinn zu versteuern hat.