BFH - Urteil vom 30.06.2010
II R 60/08
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; BewG § 22 Abs. 4 S. 3 Nr. 1; BewG § 27; BewG § 85 S. 3; BewG § 86; BewG a.F. § 138 Abs. 1 S. 2; BewG a.F. § 138 Abs. 4; BewG a.F. § 145 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 14.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 900/06

Zurechnung von Lebensmittelmärkten zu den Gebäudeklasse 4 Warenhäuser der Anlage 15 zu Abschn. 38 Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr); Abweichende Bewertung von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr hinsichtlich der bedeutsamen Eigenschaften für den gemeinen Wert des Gebäudes; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Stichtage bis zum 1. Januar 2007

BFH, Urteil vom 30.06.2010 - Aktenzeichen II R 60/08

DRsp Nr. 2010/14135

Zurechnung von Lebensmittelmärkten zu den Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr); Abweichende Bewertung von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr hinsichtlich der bedeutsamen Eigenschaften für den gemeinen Wert des Gebäudes; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Stichtage bis zum 1. Januar 2007

1. Lebensmittelmärkte sind der Gebäudeklasse 4 "Warenhäuser" der Anlage 15 zu Abschn. 38 BewRGr zuzurechnen.2. Eine von der Gebäudeklasseneinteilung der BewRGr abweichende Bewertung ist nur möglich, wenn der nach dieser Einteilung maßgebliche Durchschnittswert für den gemeinen Wert des Gebäudes bedeutsame Eigenschaften, z.B. hinsichtlich Bauart, Bauweise, Konstruktion sowie Objektgröße, nicht ausreichend berücksichtigt und um mindestens 100% höher als die durchschnittlichen tatsächlichen Herstellungskosten vergleichbarer Bauwerke ist.3. Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. --im Beitrittsgebiet-- des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.