Kapitel 1: Was habe ich mit Datenschutz zu tun?

I. Einführung

Ist es wirklich möglich? Fast 60 % der in einer verlagsinternen Umfrage befragten Rechtsanwälte hatten sich bis Mitte März 2018 nach eigener Aussage noch gar nicht mit der Umsetzung der DSGVO beschäftigt. Typische Aussagen waren: "werde demnächst in Rente gehen", "habe keine entsprechende Mandantschaft", und ein Kollege schrieb gar dezidiert: "Nein, und ich werde es auch nicht tun!" Im Internet publizierte Umfragen unter Unternehmern oder Sportvereinen sahen noch schlechter aus. Gleichzeitig sahen über 40 % in diesem Rechtsgebiet durchaus Potential für anwaltliche Beratung. Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Ist das etwa die typische "Vogel-Strauß-Politik", immer wenn komplizierte Neuigkeiten anstehen?

Beispiel "Auskunftsbegehren Betroffener"

Beispiel:

Stellen Sie sich vor, es ist der Morgen des 25.05.2018 und in Ihrem Unternehmen geht folgendes, sorgsam kalligraphiertes Schreiben ein:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Kunde Ihres Hauses und wende mich an Sie in Ihrer Eigenschaft als Verantwortlicher für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Ich habe im Hinblick auf jüngste Veröffentlichungen zu sorglosem Umgang mit Kundendaten (vgl. die Angelegenheit Facebook & Cambridge Analytica) Anlass, Sie um Zugang zu meinen personenbezogenen Daten gem. Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu ersuchen.