Verfahrensverzeichnis für Verantwortliche

Verfahrensverzeichnis für Verantwortliche

I.             Stammdatenblatt

Beginnen Sie das Verzeichnis mit allgemeinen Informationen wie Namen und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und ergänzen Sie je nach Gesellschaftsform auch den gesetzlichen Vertreter. Besteht die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, so muss auch dieser im Verzeichnis aufgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher freiwillig ernannt wird. In den Fällen, in denen der Verantwortliche nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, ist gem. Art. 27 Abs. 1 DSGVO ein Vertreter innerhalb der Europäischen Union zu benennen. Wer keinen Datenschutzbeauftragten hat und/oder seinen Sitz in der Europäischen Union hat, der muss an dieser Stelle nur die Daten zum Verantwortlichen in das Verzeichnis eintragen.

1.   Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. des gesetzlichen Vertreters

2.   Name, Anschrift und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

3.   Name, Anschrift und Kontaktdaten des Vertreters des Verantwortlichen

II.            Datenverarbeitungen und Datenverarbeitungszwecke