Verschwiegenheitserklärung für Beschäftigte, (freie) Mitarbeiter_Rechtsanwalt

Verschwiegenheitserklärung für Beschäftigte/(freie) Mitarbeiter

 

Sehr geehrte(r) ...,

im Rahmen Ihrer Tätigkeit verarbeiten Sie personenbezogene Daten unserer Mandanten.

Hiermit verpflichte ich Sie, die Vertraulichkeit sämtlicher bekannt gewordener Daten zu wahren und den Datenschutz zu beachten.

Ihre Verpflichtung besteht für Ihre gesamte Tätigkeit und v.a. auch im privaten Bereich, und bezieht sich auf alle Tatsachen, die Ihnen in Ausübung oder aus Anlass ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.

Sie dürfen personenbezogene Daten weder ohne Befugnis verarbeiten noch diese dritten Personen unbefugt mitteilen oder anderweitig zugänglich machen.

-        Personenbezogene Daten sind laut Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder jedenfalls identifizierbare natürliche Person beziehen. Identifizierbar wird eine natürliche Person, wenn sie direkt oder indirekt, v.a. durch Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer persönlichen Nummer, einer IP-Adresse oder sonstigen Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.