Editorial


„Trendforscher“ zu sein, ist ein manchmal anstrengender Beruf. „Das letzte Gefecht des Datenschutzes“ rief schon vor Jahren einer aus und schrieb dem Gesetzgeber ins Stammbuch:

„Wir wollen unsere Daten nicht verheimlichen! Wir wollen unsere Daten freigeben! ...
Die heutige Datenschutzdebatte ist deshalb ein Relikt der alten Zeit ...“

(www.trendforscher.eu/uploads/media/Storyletter_Das_letzte_Gefecht_des_Datenschutzes.pdf).


Gerade heute brennt Ihnen, lieber Leser, das Thema mehr denn je unter den Nägeln. Zu Recht: Ab dem 25.05.2018 gilt in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und damit ein einheitliches Datenschutzrecht für alle Mitgliedsstaaten. Es wird begleitet von einem runderneuerten neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Öffnungsklauseln der DSGVO nutzt und für Deutschland etwa beim Arbeitnehmerdatenschutz eigene Rechte und Pflichten bestimmt. Dass diese Regelwerke die Pflichten für all diejenigen, die tagtäglich mit Daten anderer umzugehen haben, verschärfen, hat sich herumgesprochen. Mehr noch: Diese Pflichten sind sofort zu beachten. Bußgelder drohen in einer Höhe von bis zu 20 Mio. €. Und das neue Recht schafft wieder jede Menge an Möglichkeiten für kreative Mitbewerber, Sie – oder Ihre Mandanten – abzumahnen.


Man könnte also sagen: Von wegen „letztes Gefecht“, der Datenschutz schlägt mit voller Macht zurück. „Daten – das Öl des 21. Jahrhunderts?“, fragt ein jüngst erschienenes Buch. „Daten sind das neue Gold“, titelte die „Welt“ schon 2014 und die Bundeskanzlerin befand zwei Jahre später in der „FAZ“: Daten seien „die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“. Dass jedes Unternehmen, jede Kanzlei, aber auch jeder Verein Daten sammelt, ist eine Binsenweisheit. Jetzt, da Sie langsam gewahr werden, was Sie mit diesen alles anstellen können, erhalten Sie ein rechtliches Korsett, das Sie mehr fordert, als Ihnen lieb sein kann. Denn wir reden eben auch über Grundrechte, und hier über das allgemeine Persönlichkeitsrecht, und dieses beinhaltet auch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“, also das Freiheitsrecht von jedermann, volle Kontrolle über seine Daten zu haben und zu behalten. Und genau im Licht dieses Freiheitsrechts müssen Sie die DSGVO verstehen.


Ja, es stimmt: Die DSGVO wird Ihren Arbeitsalltag definitiv mehr beeinflussen als das bisherige BDSG. Und die neuen Regeln sehen auf den ersten Blick so kompliziert aus, dass der Unternehmer, Freiberufler oder auch Vereinsvorstand gleich kapitulieren mag, zumal das Internet auch nach intensiver Suche kein Muster auszuspucken vermag, das für alle gilt. Nach der Erkenntnis, dass die DSGVO auch für Sie und Ihr Unternehmen gilt, macht sich schnell Ratlosigkeit breit: Was bedeutet das nun konkret für mich, die Kanzlei, das Unternehmen, den Verein?


Dieses Werk erklärt das neue Datenschutzrecht verständlich und dennoch vertieft. Es liefert dem Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmer und Vereinsvorstand Checklisten, Muster und Tipps, wie er die neuen Regeln schnell und effizient umsetzt. Dies betrifft nicht nur die eigene Büroorganisation, sondern auch den Umgang mit Mandanten und Kunden und natürlich auch den eigenen Arbeitnehmern. Wir haben dieses Buch geschrieben, um Ihnen zu zeigen, dass Sie keine Angst haben müssen und die gebotenen Maßnahmen rasch umsetzen können. Wenn Sie heute starten.


Wir haben dieses Werk unter dem Motto geschrieben: Wir reden nicht lang und breit von Problemen, wir zeigen Ihnen die Lösung auf!


Kritik ist uns immer willkommen, wir hoffen aber v.a. auf viele Zuschriften unserer Leser, wenn Ihnen dieses Buch geholfen hat. Bitte schreiben Sie uns an folgende Adresse: dsgvo@deubner-verlag.de


Gotha/Köln, im April 2018


Rechtsanwälte Christian Sitter
und Christian Solmecke