Hand aufs Herz: Halten Sie auf Ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung vor, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügt? Haben Sie Ihre Webseite verschlüsselt?
Aktuell ist die deutsche Gerichtswelt ordentlich in Bewegung
bezüglich der Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO unter
wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abmahnfähig sind -
oder eben nicht. Mit dem Landgericht Würzburg (Beschluss vom
13.09.2018,
Für das tägliche Leben mit den neuen datenschutzrechtlichen Regeln bedeutet dies vor allem eines: Rechtsunsicherheit! Aber lassen Sie uns - ausgehend von dem Fall, den das LG Würzburg zu entscheiden hat - einen genauen Blick auf den Stand des Meinungsstreits werfen.
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