Kapitel 10: Datenschutzpflichten des Steuerberaters

I. Datenschutzpflichten des Steuerberaters bei der Mandatsübernahme

Zeit, das in den vorhergehenden Kapiteln Besprochene zu reflektieren und auf das Alltägliche in Ihrer Steuerberatungskanzlei anzuwenden. Die Basis Ihrer Tätigkeit ist das Verhältnis zu Ihren Mandanten. Am Beginn der Zusammenarbeit des Steuerberaters mit seinem Mandanten stehen:

eine Informationspflicht - die Pflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten über den Umfang der zu verarbeitenden Daten zu informieren - und

eine Belehrungspflicht - die Pflicht des Steuerberaters, seinen Mandanten über seine Rechte im Hinblick auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu belehren.

Zeitpunkt

Der Mandant ist bereits zu Beginn des Mandatsverhältnisses gem. Art. 13 DSGVO über Art und Umfang der erhobenen Daten zu informieren.

Tipp:

Dies umfasst bereits handschriftliche Aufzeichnungen im Rahmen des Mandatsaufnahmegesprächs (vgl. hierzu Kap. 1).

Aushändigen eines Merkblatts vor Mandatsannahme

Zweckmäßig ist es daher, jedem Mandanten schon vor Annahme des Mandats ein Merkblatt auszuhändigen,

1.

das Informationen zum Datenschutz enthält und

2.

dem Mandanten insbesondere Angaben über

-

Art und Umfang der zu speichernden Daten,

-

über deren mögliche Weitergabe an Dritte und

-

über seine Datenschutzrechte zu machen.

Einwilligungen einholen!

Wir empfehlen dringend,