Zeit für ein bisschen Wiederholung.
An welche drei Dinge sollten wir spontan denken, wenn wir das Thema "Webseite" im datenschutzrechtlichen Kontext behandeln?
1. | Da auch hier natürlich Datenverarbeitung stattfindet, muss die Webseite ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden (Kap. 2); |
2. | da die wenigsten von uns ihre Webseite auf einem eigenen Server laufen haben, muss vom Hostprovider ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgefordert werden (Kap. 3 Ziff. V) und |
3. | die Datenschutzerklärung, die Sie hoffentlich bereits auf Ihrer Seite leicht zugänglich bereithalten, muss auf die Vorgaben der DSGVO angepasst werden. |
Von Letzterem handelt dieses Kapitel.
Dass der Diensteanbieter so etwas vorhalten muss, folgt aus §
Merke: |
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