Datenschutzklausel in der Vereinssatzung

Datenschutzklausel in der Vereinssatzung

 

§ ... Beginn der Mitgliedschaft - Datenschutz

(1) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung per EDV für den Verein erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dabei handelt es sich um: Name, Anschrift, Familienstand, Beruf, Telefon, Abteilung und Bankverbindung. Ohne dieses Einverständnis ist eine Aufnahme in den Verein nicht möglich.