Datenschutzerklärung für Beschäftigte

Datenschutzerklärung für Beschäftigte

Als Kanzlei/Firma ... ist uns der sichere Umgang mit den Daten unserer Beschäftigten besonders wichtig. Wir möchten Sie daher hiermit ausführlich über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses informieren.

I.             Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung für Beschäftigte der Kanzlei/Firma... beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und durch den deutschen Gesetzgeber bei Erlass des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet wurden. Um die Verständlichkeit der Datenschutzerklärung für unsere Beschäftigten zu vereinfachen, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern:

-       : Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.