Handlungsempfehlungen zur abmahnsicheren Webpage

Prüfen Sie, ob Sie Ihre Webseite verschlüsselt haben.

Dies ist der Fall, wenn in Ihrem Browser statt steht. Das sog. "SSL/TEL-Zertifikat" müssen Sie im Zweifel von Ihrem Webseitenhoster separat erwerben. Fragen Sie Ihren Webseitenersteller!

Wichtig:

Das LG Würzburg ist offenbar der Meinung, dass der Webseitenbetreiber alle Seiten des Internetauftritts zu verschlüsseln habe und nicht nur das Kontaktformular, wie es der allgemeinen Ansicht entspricht. Stellen Sie also sicher, dass Sie das Zertifikat für alle Unterseiten Ihrer Webpräsenz erwerben!

Prüfen Sie, welche Pflichtinhalte Sie in Ihre Datenschutzerklärung nehmen müssen!

Halten Sie sich hierbei an die " Checkliste: Pflichtinhalte der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webpage ".