»Grundsteuerreform - Welche Unterlagen benötigen Sie für die Feststellungserklärung bei Wohngebäuden?«

Bis zum 31.01.2023 müssen die Feststellungserklärungen eingereicht werden. Den 80 % Ihrer Mandanten, die sich bis zum Ende der ersten Frist gedrückt haben, können Sie mit unserer prägnanten Übersicht über die erforderlichen Informationen und Unterlagen dabei helfen, alles Nötige doch noch rechtzeitig zu abzugeben.