»Haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale und wie bekommen Sie diese?«

Die Energiepreispauschale wird Arbeitnehmern i.d.R. durch den Arbeitgeber ausgezahlt und bei Selbständigen über eine Minderung der Einkommensteuervorauszahlung geleistet. In einigen Fällen muss man auch über die Einkommensteuererklärung gehen. Mit Hilfe unserer Infografik finden Ihre Mandanten heraus, ob ihnen die Pauschale zusteht und ob sie ggf. aktiv werden müssen.