»Warum ist die A1-Bescheinigung bei Dienstreisen ins Ausland so wichtig?«
Bei Arbeitsaufenthalten von höchstens 24 Monaten im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz werden die Sozialversicherungsbeiträge weiter im Heimatland fällig. Mit unserer Infografik können Ihre Mandanten selbst ermitteln, wann und wo sie bei einer Entsendung eine A1-Bescheinigung beantragen sollten und was bei einer Unterbrechung passiert.
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