»Was müssen Sie als Unternehmer steuerlich beachten, wenn Sie ein Elektrorad nutzen?«
Die Anschaffung eines betrieblichen E-Bikes kann auch für Unternehmer attraktiv sein. Denn sie müssen das Rad lediglich zu 10 % unternehmerisch nutzen, um es dem Betriebsvermögen zuordnen zu können. Und schon ist die Privatnutzung einkommensteuerfrei. Diese und weitere steuerliche Vergünstigungen lernen Ihre Mandanten in unserer Infografik kennen.