»Was sollten Sie bei der Einstellung von geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) beachten?«

Am 01.10.2022 wurde aus dem beliebten 450-€-Job ein 520-€-Job und es gab Neuerungen beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze. Mit Hilfe unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen sie als Arbeitgeber beachten müssen und wie sie sich vor Nachzahlungen schützen.