»Was sollten Sie bei der Einstellung von geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) beachten?«

Zum 01.01.2024 wird aus dem beliebten 520-€-Job ein 538-€-Job und zum 01.01.2025 dann ein 556-€-Job. Mit Hilfe unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten, welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen sie als Arbeitgeber beachten müssen und wie sie sich vor Nachzahlungen schützen.