»Welche Besonderheiten müssen Sie bei einer elektronischen Buchführung unbedingt beachten?«

Die allermeisten Unternehmer müssen die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in ihrem Betrieb anwenden. Unsere Infografik bietet Ihren Mandanten einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze und warnt sie vor empfindlichen Steuernachzahlungen bei Nichtbeachtung.