»Welchen Umsatzsteuersatz müssen Sie als Gastronom bei der Abgabe von Speisen und Getränken ansetzen?«
Zum 01.01.2026 wurde der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft auf 7 % reduziert. Dadurch entfallen einige alte Abgrenzungsprobleme in der Gastronomie - es kommen jedoch auch neue hinzu. Unsere Infografik bietet Ihren Mandanten einen schnellen Überblick über die neuen Regeln und warnt sie vor den neuen Stolperfallen.