»Werden Sie als Privatverkäufer auf Online-Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet?«
Seit dem 01.01.2023 sind die Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, bestimmte Informationen über die Anbieter auf ihren Plattformen zu erheben und an das BZSt zu melden. Insbesondere private Verkäufer sind nun stark verunsichert. Mit unserer Infografik helfen Sie ihnen zu überprüfen, ob ihre Daten gemeldet werden und ob sie dann steuerliche Folgen zu erwarten haben.
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