»Wie bringen Sie Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2023 zum Abzug?«
Der Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug fürs häusliche Arbeitszimmer sorgt immer wieder für Streit mit dem Finanzamt. Seit 2023 muss das Zimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellen, damit entweder ein kompletter Kostenabzug mit Nachweisen oder ein pauschaler Abzug von 1.260 € pro Jahr ohne Nachweise möglich ist. Die Neuerungen entnehmen Ihre Mandanten unserer Infografik.
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