»Wie und ab wann kann Ihre Personengesellschaft zur Körperschaftsteuer optieren?«
Die Option zur Körperschaftsteuer muss bis zum 30.11. für das Folgejahr beantragt werden. Dazu ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss erforderlich und es wird ein Formwechsel fingiert. Mit unserer Infografik finden Ihre Mandanten heraus, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und mit welchen Konsequenzen sie rechnen müssen.
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