»Wann müssen Sie Ihre grenzüberschreitende Steuergestaltung dem BZSt mitteilen?«

Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen spätestens 30 Tage nach dem Eintreten des meldepflichtigen Ereignisses beim BZSt angezeigt werden. Mit Hilfe unserer Infografik finden Ihre Mandanten nicht nur heraus, ob sie eine mitteilungspflichtige Gestaltung nutzen, sondern auch, wer was anzeigen muss und welche Fristen dabei einzuhalten sind.