»Müssen Sie bei der Gewinnermittlung von der Einnahmenüberschussrechnung zur Bilanz wechseln?«
Mit Ausnahme der Freiberufler sind Unternehmen, die bestimmte Gewinn- und/oder Umsatzgrenzen überschritten haben, verpflichtet, von der EÜR zur Bilanz zu wechseln. Anhand unserer Infografik können Ihre Mandanten erkennen, ob sie bilanzieren müssen und wie sie bei der Umstellung vorgehen sollten - wie sie z.B. ein Inventar, eine Eröffnungsbilanz oder ein Übergangergebnis aufstellen.
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