»Reverse Charge: Welche Besonderheiten gelten bei der Erbringung und dem Bezug von Bauleistungen?«
Erbringen Ihre Mandanten Bauleistungen an Leistungsempfänger, die ihrerseits Bauleister sind, so gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Anhand unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten einfach und schnell, wann der Reverse-Charge-Fall eintritt, welche Nachweise zu erbringen sind und was bei der Rechnungsstellung beachtet werden muss.
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