»Welche Kosten für Ihre Aus- und Fortbildung können Sie steuerlich geltend machen?«

Kosten für die Aus- und Fortbildung können in der Regel bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Mit Hilfe unserer Infografik erkennen Ihre Mandanten, welche Bildungskosten als Werbungskosten und welche als Sonderausgaben abziehbar sind, welche konkreten Aufwendungen anerkannt werden und ob ein Verlustvortrag in spätere Jahre möglich ist.