»Welche Vereinfachungen bringt das neue One-Stop-Shop-Verfahren im grenzüberschreitenden Handel?«

Ab dem 01.07.2021 gilt beim grenzüberschreitenden Handel eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 €, deren Überschreiten umsatzsteuerliche Pflichten im Staat des Kunden auslöst. Mit dem OSS-Verfahren können deutsche Online-Händler diese Pflichten zentral beim BZSt erfüllen. In unserer Infografik erfahren Ihre Mandanten, wie.