§ 17 EStG regelt die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und knüpft die Besteuerung an den Zeitpunkt der Anteilsübertragung. Häufig ist der im Veräußerungsvertrag vereinbarte Kaufpreis aber nicht endgültig, sondern ändert sich infolge von Kaufpreisanpassungsklauseln, Gewährleistungsansprüchen, Rückabwicklungen oder gerichtlichen Vergleichen nachträglich. Solche nachträglichen Kaufpreisänderungen werfen insbesondere komplexe Fragen der zutreffenden steuerlichen Einordnung sowie der zeitlichen Zuordnung des Veräußerungsgewinns auf. Der folgende Beitrag unterstützt Sie dabei, nachträgliche Kaufpreisänderungen bei § 17 EStG richtig einzuordnen, Fehler bei der zeitlichen Zuordnung zu vermeiden und sicher mit Änderungsbescheiden umzugehen.
In dieser Reihe sind bereits erschienen:
§ 17 EStG: Diese Grundsätze gelten für einen Anteilsverkauf
§ 17 EStG: Welche steuerlichen Folgen ein fiktiver Anteilsverkauf beim Wegzug ins Ausland hat
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