Bei Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen ist der Abruf von Bescheinigungen durch die Finanzverwaltung schon lange gängige Praxis. Doch was ist zu tun, wenn abgerufene Daten falsch oder unvollständig sind? Nicht selten werden solche Fehler spät, und zwar nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist erkannt. Hier sollten Sie auf die Berichtigungsvorschrift §
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