§ 325 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 23.01.2025
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
-, - vom 23.01.2025

§ 325 AO Aufhebung des dinglichen Arrestes

§ 325 Aufhebung des dinglichen Arrestes

AO ( Abgabenordnung )

Die Arrestanordnung ist aufzuheben, wenn nach ihrem Erlass Umstände bekannt werden, die die Arrestanordnung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen.