§ 38 AO
FNA: 610-1-3
Fassung vom: 01.10.2002
Stand: 01.01.2025
zuletzt geändert durch:
Jahressteuergesetz 2024, BGBl. I Nr. 387 vom 02.12.2024

§ 38 AO Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

§ 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

AO ( Abgabenordnung )

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.