In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden 1. Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel, 2. Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann, 3. Offiziere auf Zeit, 4. Offiziere der Reserve.
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