§ 40 a StBerG
FNA: 610-10
Fassung vom: 04.11.1975
Stand: 01.05.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit, BGBl. I Nr. 349 vom 22.12.2025

§ 40 a StBerG Aussetzung des Bestellungsverfahrens

§ 40 a Aussetzung des Bestellungsverfahrens

StBerG ( Steuerberatungsgesetz )

Die Entscheidung über den Antrag auf Bestellung zum Steuerberater kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Bestellung zur Folge haben würde.