Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 8. September 2020 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Anspruch auf Bezahlung von weiterer Mehrflugstundenvergütung für den Zeitraum von Januar 2016 bis Oktober 2019.
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