Viele Mandanten nutzen den Erwerb von Immobilien zum langfristigen Vermögensaufbau. Dabei werden die Immobilien entweder im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen einer bereits vorhandenen GmbH gehalten. Es kann aber auch sinnvoll sein, die Immobilien in eine eigene GmbH zu separieren. Die sogenannte Immobilien-GmbH gilt als beliebtes Gestaltungsinstrument, aber trifft der Slogan „15 % auf alles“ wirklich zu? Wir stellen Ihnen diesen Dauerbrenner in der steuerlichen Gestaltung vor und zeigen, wie sich smarte Lösungen finden lassen.
Bei der Immobilien-GmbH handelt es sich um eine spezielle Form der vermögensverwaltenden GmbH, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet. Sie darf daher keine fremden Immobilien vermieten, also solche, die nicht ihrem Betriebsvermögen zugeordnet sind. Einen gewerblichen Grundstückshandel darf die GmbH ebenfalls nicht betreiben. Man geht von einem gewerblichen Grundstückshandel aus, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren vier oder mehr Immobilien erworben und wieder veräußert werden.
Nach dem Gesetz gelten folgende Tätigkeiten als unschädlich:
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